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Baggerketten& Altreifen Sammelaktion

Containerdienst

Wir bieten unseren Kunden Behälter in allen Größen für die Entsorgung der unterschiedlichsten Abfallarten.
Sie benötigen Unterstützung oder eine Beratung zur Abfallentsorgung? Sprechen Sie uns an.

 

Sie sind sich unsicher, welche Behältergröße
für Ihr Vorhaben der Richtige ist?

Hier eine kurze Erklärung:

Die kleinste Ausführung der Absetzmulde, welche wir anbieten. Wenn die Standfläche sehr klein ist oder wirklich nur eine kleine Menge Abfall entsorgt werden muss ist dies genau die richtige Größe.

Der Standard-Behälter. Vorne und hinten geschlossen. Keine Klappe – keine Türen – eben ganz „normal“.
Dieser Behälter ist z.B. geeignet für: alle Arten von Abfällen, besonders für schweres Material wie Bauschutt, Boden, Altmetall

Der 7 cbm Behälter mit Klappe dient zur einfachen Beladung von Bauschutt oder schweren Materialien bei dem das Beladen über die Ladekante sich als schwierig gestaltet.
Die hintere Klappe kann bis zum Boden abgesenkt werden und ermöglicht somit das Befahren  mit einer Schubkarre.
Dieser Behälter ist z.B. geeignet für: alle Arten von Abfällen, besonders für schweres Material wie Bauschutt, Boden, Altmetall

Der Behälter mit Deckel ist abschließbar, das ist z.B. von Vorteil, wenn Sie die Mulde auf öffentlichen Flächen abstellen möchten und verhindert auch das Eintreten von Wasser.
Dieser Behälter ist z.B. geeignet für: alle Arten von Abfällen (außer schweres Material wie Bauschutt und Erde), besonders für Wasser saugendes Material wie Mischabfall, Sperrmüll, Papier, Folien.

Der Standard-Behälter in großer Ausführung. Vorne und hinten geschlossen. Keine Klappe – keine Türen – eben ganz „normal“.
Diese Mulde ist z.B. geeignet für: alle Arten von leichten Abfällen, besonders für leichtes Material wie Altholz oder Grünschnitt

Der Behälter mit Deckel ist abschließbar, das ist z.B. von Vorteil, wenn Sie den Behälter auf öffentlichen Flächen abstellen möchten. Der Deckel verhindert auch das Eintreten von Wasser.
Diese Mulde ist z.B. geeignet für: alle Arten von Abfällen (außer schweres Material wie Bauschutt oder Erde), besonders leichtes Material, welches Wasser saugt wie Mischabfall, Sperrmüll, Papier, Folien etc.

Diese Mulde eignet sich für größere Vorhaben. Sie wollen große Menge an „leichtem“ Abfall entsorgen? Beispielsweise wird bei einem Umzug auf eine deutlich kleinere Wohnfläche viele Abfälle zur Entsorgung anfallen? Dann haben Sie hier den richtigen Behälter.

Der Behälter ist für Baustellen mit sehr hohem Abfallaufkommen geeignet. Er hat eine angenehme Einwurfhöhe und die Klappen können hinten geöffnet werden, sodass man mit einem stufenähnlichen Schritt in den Behälter gehen kann. Dieser Behälter ist wahlweise auch mit Deckel erhältlich. So können Abfälle bei schlechtem Wetter geschützt werden.

Der Behälter ist für große Baustellen oder Produktionen mit sehr hohem Abfallaufkommen geeignet. Oder auch, wenn Sie ein Haus komplett ausräumen möchten. Hier finden sehr große Mengen an Abfall Platz. Führen Sie sich vorab vor Augen: in solchen Behältern entsorgen WIR unseren Abfall.

Welche Größe? Welcher Zeitraum? Welche Abfallarten?

Da dies alles individuelle Fragen zu Ihrem persönlichen Behälter sind, beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Somit haben Sie die Möglichkeit, ein auf Sie abgestimmtes Angebot
erstellen zu lassen! Vertrauen Sie auf unsere Erfahrungen in der Entsorgung Ihrer Abfälle!

Muldengrößen

Behälter gibt es in den unterschiedlichsten Größen. Um die für Sie ideale Behältergröße ermitteln zu können, fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

BehälterartVolumenHöheBreiteTiefeFüllgewicht
Absetzmulden4 cbm1,10 m 1,80 m3,10 m 6,0 t (max.)
Absetzmulden 5 cbm1,35 m 1,80 m 3,10 m 6,0 t (max.)
Absetzmuldem7 cbm1,45 m1,80 m 3,50 m 6,0 t (max.)
Absetzmulden10 cbm1,75 m1,80 m4,00 m6,0 t (max.)
Absetzmulden15 cbm2,15 m1,80 m4,75 m6,0 t (max.)

 

 

Behälter mit Deckel

Behälter mit hinterer Klappe

Behälter mit Türen

Was darf in einen Behälter?

Um Ihnen das Beladen eines Behälters zu erleichtern, finden Sie nachstehend die gängigsten Abfallarten und die dazugehörigen Beladehinweise. Unser Team steht Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.

Was darf rein?

Bauschuttabfälle, wie z. B. Mauerwerk, Beton, Kacheln, Ziegel, Fliesen, Schutt, Keramik, Mörtel, Backsteine, Putz, Mauern, Marmor, Sandstein, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel, Toilettenschüsseln, Kalkstein, Zementreste, Estrich, Feinsteinzeug, Waschbecken, Pissoirs, Klinkersteine, Natursteine, Pflastersteine, Blockstein, Naturschiefer.

Was darf nicht rein?

Alle anderen Abfälle, wie z. B. Altholz, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Gips, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong, Schlacke Batterien, Brandabfälle, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Grünschnitt, Holz, Kabel, Kunststoffe, Metall, Müll, Öl, Restabfall, Schilf, Tapeten, etc.

Was darf rein?

  • Strauchschnitt
  • Gras
  • Stammholz
  • Wurzeln
  • Blätter
  • Blumen

Was darf nicht rein?

  • Grünabfälle in Säcken (ebenfalls in biologisch-abbaubaren Säcken!)

Bitte beachten: Grünabfälle müssen frei von sonder- oder anderweitigen Abfällen sein.

AVV 17 09 04: gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen.

Was darf rein?

Zu den gemischten Bau- und Abbruchabfällen zählen z. B.

  • Tapeten, Baufolien, Foliensäcke
  • Rigips, Baustoffe auf Gipsbasis (Rotband etc.), Heraklith
  • Kunststoffe (PVC-Rohre, Drainagen, etc.)
  • Dämmstoffe wie Styrodor, Styropor
  • Glas
  • Gemische aus Holz, Bauschutt, Folien, Papier, Tapeten, etc.
  • Stroh-, Lehmgemische (Fachwerkhaus)
  • Bitumen (z.B. Dachpappe)
  • Verpackungen aus Kunststoff, Papier und Pappe, Holz
  • Folien

AVV 15 01 06: gemischte Verpackungen

Was darf rein?

Zu den gemischten Verpackungen zählen z.B.:

  • Verpackungen aus Styropor
  • Kunststoff
  • Folien
  • Holz
  • Anteilig Restmüll

AVV 17 02 01: Holzwerkstoffe, Schalhölzer, behandeltes Vollholz (ohne schädliche Verunreinigungen)


Was darf rein?

  • 
Altholz verleimt, gestrichen, PVC beschichtet, etc.
  • Transportkisten
  • Dielen
  • Türblätter und Zargen von Innentüren
  • Deckenpaneele
  • Bauspannplatten
  • Möbelholz

Was darf nicht rein?

  • Altholz mit schädlichen Verunreinigungen (z.B. Glas, etc.)
  • Altholzabfälle, welche unter AVV 17 02 04 fallen (belastetes Holz z. B. Jägerzaun, Dachlatten, Holz mit Holzschutzmitteln, etc.)

Bitte beachten: Die genaue Klassifizierung des Materials erfolgt durch Einschätzung des Fachpersonals am Wertstoffzentrum.

Bei Vermengungen in Materialgemischen (ohne Möglichkeit der stückweisen Entnahme) kann die Annahme des Materials verweigert oder anders klassifiziert werden (z. B. gemischte Bau- und Abbruchabfälle).

AVV 17 02 04: Holz, welches gefährliche Stoffe enthält oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist.

Was darf rein?

  • Jägerzaun
  • Holzfachwerk und Dachsparren
  • Holzfenster
  • Außentüren
  • imprägnierte Bauhölzer
  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Industriefußböden
  • imprägnierte Gartenmöbel
  • Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)

Was darf nicht rein?

  • Altholz mit PCB- und Quecksilberbestandteilen

Bitte beachten:
 Die genaue Klassifizierung des Materials erfolgt durch Einschätzung des Fachpersonals am Werkstoffzentrum.

Bei Vermengungen in Materialgemischen (ohne Möglichkeit der stückweisen Entnahme) kann die Annahme des Materials verweigert werden oder anders klassifiziert werden (z. B. gemischte Bau- und Abbruchabfälle).

Was ist sonst noch zu beachten?

Bei der Aufstellung und Befüllung von unseren Abfallbehältern bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten, um Probleme zu vermeiden:

Aufstellen von Behältern auf Ihrem Grundstück

Wenn wir einen Behälter auf Ihrem Grundstück aufstellen sollen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

  • Der Behälter wird von einem LKW geliefert, der ca. 2,50 m breit ist, d.h. Ihre Einfahrt muss mindestens eine Breite von 3 m aufweisen. Des Weiteren muss der LKW ausreichend Platz haben, um in Ihre Einfahrt zurücksetzen zu können. Dafür sind bei schmalen Einfahrten mindestens 6,00 m Straßenbreite vor der Einfahrt erforderlich. Bitte sprechen Sie diesen Punkt gegebenenfalls bei der Behälterbestellung an.
  • Der Behälter kann ausschließlich nach hinten vom LKW abgesetzt werden, d.h. zur LKW-Länge von 6,00 m – 10,00 m (je nach Fahrzeug und Behältergröße) müssen Sie die Behälterlänge für den optimalen Standplatz hinzufügen.
  • Der Behälterstandplatz benötigt eine LKW-taugliche Zufahrt und zum Abstellen einen festen Untergrund. Gehwegplatten sind nicht geeignet. Absetzmulden lassen sich vorsichtiger absetzen als Abrollmulden. Bitte bedenken Sie, ein 10 cbm Behälter befüllt mit Boden wiegt ca. 15 Tonnen. Noch einmal so viel wiegt der LKW, der den Behälter abholt. Für Beschädigungen übernehmen wir keine Gewähr.

Befüllung des Behälters

Bitte füllen Sie nur die vereinbarten Abfälle in den Behälter. Eine genaue Abfalldefinition finden Sie unter Wertstoffhof https://www.ba-wilnsdorf.de/wertstoffhof/

Wird der Behälter nicht voll, so berechnen wir Ihnen selbstverständlich nur den tatsächlichen Inhalt.

Aufstellen von Behältern auf öffentlichem Grund

Sollte der Behälter nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden können, sondern auf öffentlichen Grund (Parkplätzen, Straßen, Gehwegen), benötigen Sie für diesen Stellplatz eine schriftliche Genehmigung der Meldeabteilung Ihres zuständigen Ordnungsamtes. Diese Genehmigung ist zum Teil kostenpflichtig. Bitte setzen sie sich mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung. Erst nach Eingang dieser Genehmigung können wir den Behälter aufstellen.

Wir bitten Sie, sich aber vorab mit uns, zwecks Terminabstimmung in Verbindung zu setzen.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns hier.

 

Unsere Anlieferungszeiten:
Montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 16:45 Uhr,
samstags von 08:00 Uhr bis 13:45 Uhr